was die Kostenübernahme für Bildschirmarbeitsplatzbrillen betrifft, muß man aber sagen, daß es Voraussetzung ist, daß Dein Arbeitsplatz auch ein ausgeschriebener Bildschirmarbeitsplatz ist. Meinen "Vorrednern" stimme ich in allem zu, nur die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber scheitert oft daran, daß man zwar den ganzen Tag am PC sitzt, aber gar keinen Bildschirmarbeitsplatz hat und dann muß der Arbeitgeber auch nicht zahlen.

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Also ich war heute bei Apollo und da sagte mir die Dame auch, daß der verlust mit versichert ist. Auf meine Frage, wieviel ich dann bekomme, kam eine komische Antwort: "naja da teilen wir uns dann die Kosten". Ich fragte etwas provokativ, ob ich mir dann ne Brille von 1000€ aussuchen könne und Apollo mir dann 500€ bezahlt. Schlußendlich weiß ich nicht wie´s wirklich läuft..es war etwas widersprüchlich und schriftlich gibts dazu nix...außer den Flyer unter der u.g. Internetadresse

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normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet Deine Brille, die zur Arbeit am PC benötigst (also keine normale Fern-oder Lesebrille) zu bezahlen. Dafür muß Dein Arbeitsplatz aber als PC-Arbeitsplatz ausgewiesen sein. Das wird leider meistens umgangen. 300€ muß so eine Brille nicht kosten...natürlich sind "hohe Dioptrien" Ansichtsache. Bis +/-6dpt. ist das eher noch normal.

Alles andere haben ja die Anderen schon geschrieben:-)

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Die Versicherung bei Fielmann kostet wenig (10€ oder 50€ im JAHR) und grundsätzlich bekommst Du immer (nicht nur alle 2Jahre)eine ordentliche Brille in Deiner Glastärke...sicher nicht mit allen Zusatzleistungen. Aber so das Du ordentlich aussiehst und arbeiten kannst. In den ersten beiden Jahren sogar noch über die Grundausstattung eine große finanzielle Entlastung. Nachteil: gibts nur bei Fielmann. Alle anderen versicherungen, die ich kenne, zahlst Du wirklich mindestens soviel ein, wie Du bekommst...dann würde ich das Geld lieber Monatlich selber anlegen:-)

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Ja das stimmt, daß Du nach 2 Jahren eine neue Brille bekommst. siehe Antwort von Annika. Aber wenn vorher was kaputt geht oder die Sehstärke sich ändert, bekommst Du auch die von Annika erwähnte Beträge... das machen wirklich nur wenige (wenn überhaupt) Versicherungen...aber Fielmann eben:-)

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mal ganz erhrlich, was ist denn der Sinn einer Verscherung? Wenn jeder mindestens soviel rausbekommt, wie er einzahlt, gäbe es wohl keine Versicherungen. Oder würdest Du eine Versicherung gründen, ohne etwas für Dich zu haben? Grundsätzlich hat man doch eine Versicherung, um im NOTFALL nicht vor dem "Aus" zu stehen. Sonst leg Dir `n Sparbuch an.

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also, ich versuch jetzt mal Deine Frage zu beantworten. Sicher ist der beste Weg mal mit dem Mahngericht zu telefonieren, wo Du den Antrag hingeschickt hast. Manche sind da sehr entgegenkommend:-) Sollte der Schuldner aufgrund des Mahnantrags zahlen, kannst Du die Zinsen im Nachhinein extra geltend machen (verursacht natürlich wieder kosten). Zahlt er nicht, machst Du einen Vollstreckungsbescheid (Antrag liegt bei Kostenrechnung des Mahngerichts dabei). Hier kannst Du jetzt weiter Kosten eintragen...Ich würde aber auf alle Fälle erstmal dort anrufen, die helfen im Normalfall immer weiter.

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oh spannend:-) Habe ich gerade durch. Habe neuen Mietvertrag gemacht wegen Mieterhöhung, mußte jetzt kündigen und habe mich auf den ersten Mietvetrag bezogen...wäre beinahe alles schief gegangen. Mein Anwalt sagte mir, daß man für Änderungen eines bestehenden Mietvetrages (Mieterhöhung etc.) einen Anhang zum gültigen Mietvertrag verfasst. schau mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoaehung1.htm

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Die Fristen zählen immer ab Zugang bis zum Datum des Poststempels, wenn es weg geschickt wurde. Besser noch Einschreiben, dann habt ihr etwas in der Hand oder direkt abgeben und bestätigen lassen.

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Ich bekomme meine Brille über die Firma bezahlt, da wir auch eine tragen müssen. Eigentlich sollte der Inhaber wenigsten EK +MWST. anbieten...bist immerhin die beste Präsentationsfläche im Geschäft;-) Das Finanzamt macht, wie schon alle gesagt haben, leider nicht mit.

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Man zahlt an den Antragsteller des Mahnbescheids. Bankverbindung steht da normalerweise auch mit drauf. Die Kosten trägt der Schuldner, also Du. zzgl. Zinsen. Schufa-Eintrag wieß ich leider nicht.

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Da ich selber behindert bin, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, daß der Behinderungsgrad abgeschwächt werden kann. Habe Multiple Sklerose, da wurde bisher auch nie wieder einer gesund, aber bei mir hat es sich nicht verschlechtert und schon wurde der Behinderungsgrad nach 2 Jahre von 50% auf 30% reduziert. Jetzt wohne ich in einem anderen Bundesland und mußte einen Neuantrag stellen (auf Empfehlung meines Arztes)und habe unbefristet 50% bekommen. Man sollte es auf alle Fälle nicht einfach hinnehmen, wenn man zurückgestuft wird. Ruckwirkend geht sowie so nicht.

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Es gibt eine Freibetrag bei der Steuer, abhängig vom Behinderungsgrad. Grundsätzlich ist das auch bissl länderabhängig. WICHTIG: Erst beantragen, dann umbauen. Pflegeversicherung (Krankenkasse)zahlt ca.3000€;Landratsamt: zins-und tilgungsfreier Kredit möglich, überörtliche Sozialhilfe zahlt Kosten darüber hinaus. Versorgungsämter wissen darüber auch Bescheid. Wenn Du in Bayern wohnst, melde Dich nochmal.

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bei der ersten Brille sollte grundsätzlich immer eine augenärztliche Untersuchung mit gemacht werden. Ein ehrlicher Optiker wird Dich aber bei Auffälligkeiten sowie vorab zum Augenarzt schicken. Ist nicht Besonderes zu merken, kann man ja schonmal ne Brille tragen und das Leben mit "anderen" Augen genießen. Viele Ärzte nehmen auch Geld für die Augenglasbestimmung und übernehmen keine Garantie für Ihre Messun(Das darf dann der Optiker ausbaden)oder schicken Dich direkt zum Optiker. Natürlich sollte man sich in der freien Marktwirtschaft beim Optiker wie auch beim Arzt nach den Kosten erkundigen. Da gibts schon seeeehr große Unterschiede. Die GKV zahlt nur in Ausnahmefällen bei über 18Jährigen.

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erster Unterschied ist, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Die gesetzliche Kasse zahlt in Ausnahmefällen auch über 18 noch was für die Brille. Bei besonderen Erkrankungen auch Kontaktlinsen. Bei den privaten Kassen, kommt es immer auf den Vertrag an. Aber grundsätzlich ist es da egal, ob Du das Geld für die Brille oder die Kontaktlinsen nimmst. Sparen kannst du richtig, wenn Du Dir verschiedene Optiker ansiehst und Dich beraten lässt, was für Dich überhaupt in Frage kommt. Ein Brille zur Kontaktlinse ist auf alle Fälle ratsam (Allergie, Sauerstoffzufuhr etc.).200€ incl. Pflegemittel sind pro Jahr realistisch. Keine Verträge ohne Tausch- und Rückgabemöglichkeit schließen! kostenlose Nachkontrolle, Reinigung jederzeit müssen im Preis mit drin sein. Achtung, die Anpassung kostet oft extra, auch wenn man dann keine oder andere Linsen möchte...aber nicht überall.

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Kannst die Kosten auch nach qm anteilig verrechnen. Nur würde ich mich weder als Mieter noch als Vermieter darauf einlassen. Weil ja einer Massen verbrauchen kann und der andere muß mit zahlen. Kannst nicht an die Heizkörper Zähler anbringen? und an die Wasserleitungen, die in die Wohnung führen auch? Super günstige Heizkostenabrechnung kannst über www.eddi24.de machen.

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Das ist unterschiedlich. Ich habe eine Bank, die lassen sich jede Änderung bezahlen und nicht wenig. Sondertilgung geht da gar nicht - im Nachhinein. Ein Baufinanzierer hat es im Nachhinein ohne Kosten und Probleme gemacht, allerdings hatte ich mehr eingezahlt als vereinbart. Aus vielen Gesprächen und eigenen Erfahrungen kann ich sagen, 10% Sondertilgung pro Jahr sind bei den Meisten üblich. Will man weniger als vereinbart zurückzahlen, gibts sicher Probleme. Vertrag ist Vertrag ;-(

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Erhaltungsaufwendungen unterliegen bestimmten Abschreibungsregeln...eben 5 Jahre in deinem Falle. Wenn Du verkaufst, kannst auch nix mehr abschreiben. Ich verstehe nur nicht: "Mietobjekt" und "verkaufen".Gehe davon aus, daß Du Eigentümer bist und vermietest,oder?

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