Reicht es, wenn einer den Mietvertrag unterschreibt?
Folgendes Szenario: Ein junges Paar, 17 und 19 möchte in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Der Mietvertrag wird im März geschlossen, das Paar zieht im Juni ein. Im Mai wird die 17 Jährige 18 Jahre alt, ist somit beim Bezug der Wohnung volljährig. Bei Schließung des Mietverhältnisses im März unterschreibt der 19 Jährige, da das Schließen eines Vertrages mit 17 nicht möglich ist und die Eltern dagegen sind und nicht für sie unterschreiben wollen. Jetzt zu der Frage: Reicht es, wenn der volljährige überschreibt und kann der, der 18 Jahre alt wird nachträglich den Mietvertrag ebenfalls unterschreiben?
Vielen Dank. Liebe Grüße:)
beziehung,
Mietrecht,
Mietvertrag,
vermieter,
wohnung
3 Antworten