Antwort
Also generell dient die Probezeit dem Kennenlernen, der Einarbeitung sowie Erprobung des Beschäftigtens
Wenn der Arbeitgeber beschließt, dass man nicht ins "Team passt“, kann mit einer zweiwöchigen Frist und ohne Nennung der Kündigungsgründe gekündigt werden.
Wenn du krank bist hast du folgende Pflichten:
- Pflicht zur
unverzüglichen
Krankmeldung beim Arbeitgeber
- Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Kündigung wegen fehlender Krankmeldun, ist aber in der Regel nicht sofort möglich; der Arbeitgeber sollte in der Regel vorher abmahnen.