Hallo :0),

Könnt ihr das Haus nicht aufteilen ??

dem Sohn/Onkel die Wohnung überlassen, die anderen vier Wohnungen per Mietkauf verkaufen.

Vielleicht an die aktuellen Mieter ? Die müssten ihn doch schon kennen und vielleicht als erträglich eingestuft haben. Oder ein Nachbar ?

Eine Rückstellung für die nächsten 60 Jahre für die Renovierungskosten bilden ? Dann habt ihr das Problem zumindest reduziert.

Ich finde es dramatisch und würde nie mir nie ein zukurzgekommenen streitsüchtigen Exbesitzer einhandeln, der noch sooo jung ist, das er mir 60 Jahre noch das Leben vermiesen könnte. Das Haus will keiner.

Alternative : Vermietwert durch einen Massagesalon und eine Modelwohnung oder einen Kampfhundezucht oder Kokainverteiler oder Hellsangel-vereinsheim versuchen zu steigern :0)

Kindergarten? Hort ? Tagesmütterverein ? Obdachlosenwohnheim ? Heroinausgabestelle ?

Lach :0)

Ehrlich :0) würde ich versuchen ihm! das Haus zu verkaufen.

Vielleicht helft ihr ihm eine Pension oder ein privates Studentenwohnheim oder kurzfristig - per airbn - Zimmervermittlung aufzubauen, damit er! deine Mutter auszahlen kann.

Ich wurde nicht versuchen einen Sattel auf diese Tote Pferd aufzulegen und aufzusteigen.

Oder ihr übergebt das einer Hausverwaltung und behaltet es als Renditeobjekt - frei von jeder emotionalen Beteiligung.

Oder einer deiner Geschwister zieht ein oder deine Mutter als Wohnen und Gewerbe...

Lach :0) ich würde es mir umgehend vom Hals schaffen.

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Grunsicherung - Miete zu hoch

Hallo,

ich hätte folgendes Anliegen: Meine Mutter bezieht Grundsicherung unnd wohnt seit 30 Jahren in einer Sozialwohnung, in der sie schon lange nicht mehr glücklich ist. Im Moment lebt mein Bruder noch bei ihr, wobei es nur noch eine Frage der Zeit ist, dass er auszieht, weil er alt genug ist. Mein Bruder verdient sein eigenes Geld, meine Mutter bezieht Hilfe, die Wohung hat vier Zimmer und eine Warmmiete von knapp 400 Euro.

Da ich meine Mutter in dem "Ghetto" aber nicht allein zurücklassen will und sie nach längerer krankheit nun auch nicht mehr die Treppen (3. Stockwerk) so gut laufen kann wie vorher, haben wir uns umgeguckt und über eine Arbeitskollegin eine tolle Wohnung gefunden, in die sich meine Mutter sofort verliebt hat. So weit so gut.

Aber die Miete liegt höher, als es Höchstsatz von 258 Euro kalt für eine Person/Grundsicherung erlaubt. Da ich meine Mutter aber gerne wieder glücklich sehen will, folgende Fragen.

Kann ich die Wohnung mieten und die Differenz zahlen, damit ihr das Amt keine Steine in den Weg legt? Wenn ja, soll das ein Untermietervertrag werden und wie wird dann ihr Miteanteil berechnet?

Muss es ein Untermieterverhältnis sein oder kann ich nicht eigentlich auch einen offiziellen Zweitwohnsitz haben? Ich würde jobtechnisch ohnehin relativ oft dort übernachten...

Wie stellt sich das Amt in solchen Angelegenheiten überhaupt an?

Kann ich den Vermieter im Notfall um Hilfe bitten, indem er mir fürs Amt die Miete runterstuft und ich die Differenz "unter der Hand" zahle?

Die neue Wohnung hätte einen Fahrstuhl, eine tolle Lage und wäre so perfekt!

Danke schon mal im Vorraus

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Guten Tag,

Unterschied Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft google.

In der hier beschriebenen Konstillation seid ihr eine Wohngemeinschaft, die auch unter Fremden abgeschlossen werden kann.

In einer Wohngemeinschaft wird lediglich die Wohnung und die Wohnkosten geteilt - sonst nichts.

Die Miete wird nur als Einkommen des Vermieters angesehen, nicht der Mietbewohner.

Auskunftrechte bezüglich der Mitbewohner gegenüber von Ämtern existieren nicht und müssen auch nicht gegeben werden.

Jeder darf in einer Wohngemeinschaft leben, die Namen der Mitbewohner müssen keinen Amt gegenüber bekannt gegeben werden.

Du gibtst nur den Anteil der Mietwohnung an den deine Mutter bewohnt.

Steuerlich bist du kein Vermieter.

Guck mal / Google unter Hauptmieter.

Selbstverständlich benötigst du eine drei Zimmerwohnung, damit du dein eigene Zimmer hast.. Fremde schlafen nicht auf der Couch oder ähnliches.

Ich würde keinen Anlass sehen mit Ämtern zu reden um niemals einen schlafenden Hund zu wecken.

Hier in Stuttgart wohnt fast jeder zweite mit Alg/ Sozialhilfe/ Grundsicherung in einer WG, zumal jeder Behindergerechte Wohnung -inbesonders Aufzug oder Neubau- in guter Lage unbezahlbar ist.

Meinen Nachbarinnen (Witwen) wurde das Haus /Block -früherer Sozialer Wohnungsbau- verkauft und Luxussaniert.

Da in Stuttgart höchstens 500 Euro KM pro Person/Rentnerin bezahlt werden und ein Einfaches WG-Zimmer schon zwischen 350-450 KM kostet haben meine Nachbarinnen zu siebt (3500 KM) ein Haus und zu acht (4000) jeweils ein grösses -ganz normales -Haus mit Garten angemietet.

Die tatsache dass sie versippt und teilweise verschwängert sind, spielte keinerlei Rolle, da es Verträge waren die genauso zwischen Fremden abgeschlossen werden konnten.

Ein offizieller Zweitwohnsitz ist ohnehin gut, da er steuerlich berücksichtigt werden kann.

Eine Beratung durch den Mietschutzbund für 80 Euro Gebühr/Jahr ist zur Schaffung von Frieden und Glück für Omas ein bessere Weg, wie ein Forum im Internet.

Die können auch den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter korrekt und rechtsicher formulieren.

Ich weiss, das die Frage alt ist und den Fragestellern nicht mehr nutzt, aber die Antwort war nicht korrekt und viele habe meiner Erfahrung nach dieses Problem in Stuttgart und anderen Städten.

LG

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