nach unseren Informationen sind Sie vorsteuerabzugesberechtigt. (...) bitten wir Sie den Mehrwertsteuerbetrag bis spätestens 05.11.2020 zu überweisen.
dieses Vorgehen ist gegenüber Firmen/Selbstständigen die zum vorsteuerabzug berechtigt sind gang und gäbe. Die Versicherung spart sich hier die Auszahlung der Mehrwertsteuer, da diese durch die Firma beim Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann, und somit einen durchlaufenden Posten darstellt.
Empfehlung: sofern die Rechnung des Gutachters auf die Richtige Rechnungsanschrift deines Arbeitgebers ausgestellt wurde (nur dann ist der Vorsteuerabzug berechtigt) sollte der Arbeitgeber diese Zahlen und im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Er bekommt sie hierdurch zurück/angerechnet. Dies wird auch nicht vom Finanzamt oder spätere Prüfungen beanstandet da steuerrechtlich korrekt.
Leider verstehen dies einige Unternehmer nicht...