nach unseren Informationen sind Sie vorsteuerabzugesberechtigt. (...) bitten wir Sie den Mehrwertsteuerbetrag bis spätestens 05.11.2020 zu überweisen.

dieses Vorgehen ist gegenüber Firmen/Selbstständigen die zum vorsteuerabzug berechtigt sind gang und gäbe. Die Versicherung spart sich hier die Auszahlung der Mehrwertsteuer, da diese durch die Firma beim Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann, und somit einen durchlaufenden Posten darstellt.

Empfehlung: sofern die Rechnung des Gutachters auf die Richtige Rechnungsanschrift deines Arbeitgebers ausgestellt wurde (nur dann ist der Vorsteuerabzug berechtigt) sollte der Arbeitgeber diese Zahlen und im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Er bekommt sie hierdurch zurück/angerechnet. Dies wird auch nicht vom Finanzamt oder spätere Prüfungen beanstandet da steuerrechtlich korrekt.

Leider verstehen dies einige Unternehmer nicht...

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Die Finanzämter erinnern nicht immer alle die verpflichtet sind, dies befreit allerdings nicht von der Pflicht zur Abgabe.

Jedoch ist eine Steuerklassenwahl 3/5 nicht immer zwingend zur Abgabe verpflichtet, wenn nähmlich derjenige mit der Steuerklasse 5 gar keinen Arbeitslohn/Penion usw. hierüber bekommen hat siehe §46 EStG.

Die Frage wie weit das Finanzamt zurückgehen kann, erleben zur Zeit einige Rentner. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, sodass ihr in dem Falle ab 2014 dabei seit.

Ob ein Lohnsteuerhilfeverein wirklich günstiger ist lässt sich m.M. nach nur nach Gespräch über die zu erwartenden Kosten dort sowie beim Steuerberater zu klären sein.

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Um das ganze in einem Schritt zu rechnen kann man den Brutto Betrag auch einfach durch 1,xx (xx steht für den Mehrwertsteuersatz) teilen.

Beispiel 16%: 116:1,16=100

Beispiel 5% 105:1,05=100

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