Hallo User201305,

hier zu deiner Frage. Du kannst die Rechnung bei beiden einreichen, jedoch musst du die Orginalrechnung an die Zahnzusatzversicherungen senden.

Bitte berücksichtige dabei, dass die Versicherungen nicht über die 100 % Erstattung inkl. der GKV Vorleistung übersteigt. Im BGB ist ein Gesetzteil wo besagt, dass eine Bereicherung, durch eine Versicherung oder ähnliches verboten ist (Bereicherungsgesetz). Daher musst du erst, der einen Zahnzusatzversicherung die Orginal Rechnung einreichen und danch bei der zweiten Zahnzusatzversicherung die selbe Rechnung. Ich würde erst bei deiner eigenen privaten einreichen und dann bei der betrieblichen Zahnzusatzversicherung. Da meist die zweite bisschen Probleme macht, würde ich die betriebliche Zahnzusatzversicherung vorziehen, da mehrere Verträge als Druckmittel dahinter stehen.

Grüsse Sascha

...zur Antwort

Hallo bvbvbv,

auf deine Frage "den fehlende Zahn versichern" ist möglich und kann durchaus mitversichert werden und sogar über die Zahnzusatzversicherung im Anschluss erstattet lassen. Es gibt viele Zahnzusatzversicherungen, die auch einen gerade gezogenen Zahn mitversichern würden. Hier würde ich einfach bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich schauen bzw. beraten lassen...wie z.B. "www.zahnzusatz-direkt.de" . Dort einfachen den fehlenden Zahn als mitversicherung angeben, dass dann die Zahnzusatzversicherung auf jedenfall für diesen Zahn leistet. Das einzige muss berücksichtigt werden, dass die Behandlung, noch nicht mit dem Zahnersatz angeraten ist bzw. in der Zahnarzt-Kartei hinterlegt. Wenn dieser nicht hinterlegt ist, dann einfach schnelle eine Zahnzusatzversicherung abschließen und die 8 Monate Wartezeit abwarten oder es gibt auch vereinzelt Zahnzusatzversicherungen, die auch keine Wartezeit haben. Dann erst nach der Wartezeit beim Zahnarzt diesen Zahn behandeln lassen. Zusätzlich kannst du weitere Leistungen der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen, dass du mit einem satten Gewinn raus kommst. :-)

Viele Grüsse Sascha

...zur Antwort