Hallo,
laut der Nebenkostenabrechnung sind bei uns die Kosten für den Allgemeinstrom von 545,13 EUR in 2020 auf 1.148,11 EUR in 2021 gestiegen. Auf meine Rückfragen wurde mir erläutert, dass der Verbrauch von 1.000 kW/h auf 4.000 kW/h gestiegen sei, welches u.a. mit der defekten Warmwasseraufbereitungsanlage zusammen hinge, diese nun ja getauscht worden wäre und somit in 2022 der Verbrauch wieder deutlich runter gehen müsse.
Meine Frage: Handelt es sich dann hier nicht um eine nicht-umlagefähige Position, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt? Wenn ja, Gibt es dazu ein Urteil?
Danke schon einmal vorab und viele Grüße,
Sandra