Guten Tag, ich habe einen erheblichen Wasserschaden, meine Nachbarn begießen mein Garten seit Jahren.über den Zaun bis zu 3m?
Mein Bungalow ist von unten nass in allen Räumen. Vor 2 Jahren hatte ich die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet. Der Anwalt beschuldigte fremde Leute, die nichts damit zu tun haben. Ich habe das Mandat gekündigt. Es ist wird immer schlimmer. Kann doch nicht von einem Anwalt zum anderen gehen, nur bezahlen, gemacht wird nichts.
Ich habe die Wasserwerke auch schon eingeschaltet, es wird nichts gemacht.
Ich wollte die gleiche Rechtsschutzversicherung wieder nehmen, abgelehnt.
Zu alt, einen neuen Schaden gemeldet.
Was kann ich machen, bitte helfen Sie mir.
Meine Frage, wie weit rückwirkend kann ich den Wasserschaden melden??
Vielen Dank
Recht,
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