Wir sind mit 24 Parteien und haben im Keller ein Gemeinschaftsschwimmbad, welches aber nur von einigen wenigen genutzt wird.
Bei jeder Eigentümerversammlung ist dies ein Diskussionspunkt.
Die Verwaltung sagt - das Schwimmbad kann nur stillgelegt werden, wenn einstimmig so beschlossen wird - ich bin aber der Meinung das doch 51 % schon ausreichen dem Antrag zuzustimmen.
Das Schwimmbad kostet enorm und wird nur von wenigen genutzt.
Wer kennt sich denn hier mit der Rechtslage aus?