Wohnungsübergabe: Maler hat mehr gestrichen als vereinbart. Darf Vermieter mir alles in Rechnung stellen?
Wir haben in unserer Wohnung geraucht. Bei der Wohnungs-Rückgabe hat der Vermieter angegeben (ist so im Übgergabeprotokoll aufgeführt) dass der Nikotinanstrich an Wänden und Decken zu 100% zu lasten von uns geht. Ist in Ordnung und sind wir auch selber schuld - Klar..
Nun bekamen wir die Abrechnung des Malers. Dort hat er neben Decken und Wänden auch Fenster und Tür-Rahmen Fenstersimse sowie Einbauschränke mit einem Nikotinanstrich gemalt. Darf uns der Vermieter nun alles in Rechnung stellen oder nur wie im Protokoll vereinbart, die Wände und Decken?
Mietrecht,
rechnung
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