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Robbinson

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lembiskit
01.05.2012, 12:54
Pendlerpauschale für Job im Ausland

Hallo zusammen,

ich bin Mitte letzten Jahres nach zweijährigem Schweizaufenthalt ins schöne Hamburg zurückgekehrt. Durch die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden schweizer Einkünfte sieht es um meine Steuererklärung nicht so rosig aus (Nachzahlung :-( ). Nun meine Frage: kann ich die Fahrten zur Arbeit, die ich in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres in der Schweiz hatte in meiner deutschen Steuererklärung ansetzen?

Vielen Dank für die Antworten und beste Grüsse aus HH,

Torben

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Antwort
von Robbinson
15.05.2012, 12:50

Hallo lembiskit

Bin weder Deutscher noch weiter Europäer. Mich hat es mit der Schweiz und was in Lateinamerika erwischt.

Als Schweizer kannst Du in CH An-/Rückfahrtskosten steuertechnisch bis zu einem festgelegten Höchstbetrag in Abzug bringen. Warum denn sollte dies in Deutschland nicht auch was Wert haben? Schliesslich bist Du dem Hartz IV entschloffen.

Unverblühmt geh zum Steueramt und rechne ihnen mal vor, wieviele Staatskosten Du ihnen erspart hast. Denke, die werden gerne eine kleine entgegenkommende Geste machen.

Versuchs mal.

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