Vorraussetzung ist:

a) Du bist in einer Ausbildung gewesen und die Fortbildung hat nun mit Deinem Job zu tun bzw. mit dem, den Du ausüben willst-> dann kannst Du dies tun ["Ausschlaggebend ist laut Bundesfinanzhof lediglich der konkrete Veranlassungszusammenhang zwischen der angestrebten Ausbildung und der auf Einkünfteerzielung späteren Berufstätigkeit (BFH VI R 52/10)."]

b) Du hast für die Jahre, die Du berechnen willst ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben.

Schau mal nach: http://www.steuerncheck.net/werbungskosten-kosten-fur-nachfolgende-berufsausbildung-absetzen/

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Hallo, die Lohnsteuerkarte kannst Du vom Arbeitgeber deines Ferienjobs zurückverlangen. Zum Recht bzgl. Soweit ich weiß darfst Du bis zu 40 Std. in der Woche arbeiten gehen. Nähere Infos findest Du z.B. hier: http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/ferienjob-ferienarbeit-tipps100.html

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Jupp, die gibt es. Du findest diese Versicherung unter dem Begriff "Gewässerschadenhaftpflichtversicherung"

Hier alle wichtigen Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4sserschadenhaftpflichtversicherung

Teuer sind diese Versicherungen nicht, ich selbst habe auch eine. Wo darf ich hier ja wahrscheinlich nicht verraten, einfach googeln!

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