Vorraussetzung ist:
a) Du bist in einer Ausbildung gewesen und die Fortbildung hat nun mit Deinem Job zu tun bzw. mit dem, den Du ausüben willst-> dann kannst Du dies tun ["Ausschlaggebend ist laut Bundesfinanzhof lediglich der konkrete Veranlassungszusammenhang zwischen der angestrebten Ausbildung und der auf Einkünfteerzielung späteren Berufstätigkeit (BFH VI R 52/10)."]
b) Du hast für die Jahre, die Du berechnen willst ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben.
Schau mal nach: http://www.steuerncheck.net/werbungskosten-kosten-fur-nachfolgende-berufsausbildung-absetzen/