Moin, mich würde mal interessieren ob es einen gesetzlichen Rahmen dafür gibt, wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Warmmiete (also das was man am Ende auf der Abrechnung stehen hat und durch Nachzahlungen bezahlt) von der vom Vermieter angegebenen Warmmiete die man monatlich zahlt sein darf. Als Beispiel, könnte ich als Vermieter z.B. eine Warmmiete von 50€ angeben, damit meine Wohnung möglichst günstig vermarktbar wäre, obwohl ich weis, dass die tatsächliche Warmmiete, die meine Vermieter zahlen müssten, damit sie keine Nachzahlung zahlen müssen, deutlich höher liegt. Würde der Vermieter dann z.B. eine Nachzahlung von sagen wir mal 1200€ erhalten, würde das bedeuten, dass die tatsächliche Warmmiete eigentlich bei 150 €liegen sollte, damit man möglichst keine Nachzahlung erhält.
Ich hoffe es ist klar was ich meine. Kann der Vermieter da also theoretisch angeben was er will, oder ist das irgendwie geregelt, damit Mieter nicht unerwartet sehr hohe Nachzahlungen erhalten.

Gibt es eine Maximalgrenze für Abweichung der Nebenkosten?
Mietrecht,
Nebenkosten