Antwort
Schwierig, aber nicht ganz unmöglich.
Wie lange ist die Gesamtfreiheitsstrafe?
War es erst eine Geldstrafe/Sozialstunden die dann in Haft umgewandelt wurden?
Vorstrafen?
Finanzielle Möglichkeiten?
Sofort zum Anwalt! und zwar ein guter der auf Strafrecht spezialisiert!
Man könnte über Therapie vielleicht noch was reißen.
Diese muss nicht nach §35 BtmG sein wenn die Gesamtfreiheitsstrafe gering ist und der Staatsanwalt wohlgesonnen ist.
Ich hoffe das hat ein bisschen geholfen.