Das hängt davon ab, ob ein fester Zinssatz vereinbart ist, ob also der Gläubiger dann einen Nachteil hätte, wenn du sofort die ganzen Raten zurück zahlen würdest. Dann würde nämlich ein Schaden bei ihm entstehen. Ihn, die sogenannte Vorfälligkeistentschädigung, müsstest du zahlen, aber nur in diesem Fall. Ansonsten würde ich keinen Nachteil sehen für den Gläubiger.

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Du musst zahlen. Die Buchung hängt nicht davon ab, dass du die Wohnung benützt oder ein Grund bei dir liegt, so entschuldbar er sein mag. Die ersparten Aufwendungen sind auf Vermieterseite abzuziehen, bei einer Ferienwohnung ist ein Abchlag von 10 % angemessen und zutreffend.

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Selbst da kann jederzeit Ratenzahlung noch beantragt und gewährt werden. Der Gläubiger wird wohl auch eher damit einverstanden sein, wenn dies der Gerichtsvollzieher ist. Dieser ist aber auch vom Gläubiger abhängig oder seinen Weisungen unterworfen. Außer er hat selbst eine gesetzliche Handhabe, so etwa mit einer bestimmten Ratenzahlung zur Abwendung der EV. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher allein entscheiden. Er braucht dazu nicht den Gläubiger zu fragen.

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Ein Haftungsverzicht ist nicht anzunehmen, weil für dich eine Haftpflichtversicherung besteht. Allenfalls verzichtet der Geschädigte auf Ansprüche gegen dich, nicht aber gegen deine Haftpflichtversicherung. Die Haftung ist daher gegenüber dem Mitfahrer nicht ausgeschlossen.

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Das ist tatsächlich strafrechtlich relevant, geht auch in Richtung Urkundenunterdrückung bzw. -vernichtung, was alles strafbar ist. Du solltest in der Tat zur Polizei gehen. Aber wer hatte Zugang zum Testament des Verstorbenen? Da muss man schon sehr aufpassen, dass man da nicht einen Falschen verdächtigt, weil es ebenfalls strafbar werden könnte. Sicherheitshalber der Sache selbst noch nachgehen. Denn der Erblausser selbst könnte es vernichtet haben, was sein gutes Recht ist, um seine Erbeinsetzung aufzuheben.

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