Frage stellen
    • Neueste Fragen
    • Gute Fragen
    • Frage stellen
    • Aktien
    • Anlage
    • Bank
    • Banken
    • Börse
    • Finanzamt
    • Geld
    • Geldanlage
    • Hartz IV
    • Immobilien
    • Kredit
    • Mietrecht
    • Recht
    • Rente
    • Steuern
    • Versicherung
    • Alle Themen
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein finanzfrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Fragen Antworten Antworten

ReignOfLight

08.09.2017
Übersicht
0
Hilf. Antw.
0
Antworten
2
Fragen
0
Danke
1
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Frage
von ReignOfLight
26.03.2021, 16:14
Mietkaution für Nachmieterin hinterlegt gelassen. Wie weit geht meine Haftung?

Wohl eine Geschichte gutmeinender Dummheit: Vor einigen Jahren hatte ich mit meiner damaligen Freundin gemeinsam für zwei Jahre eine Wohnung bewohnt. Dann kam es zur Trennung (eigentlich im Guten) und zu meinem Auszug. Es wurde ein neuer Mietvertrag zwischen Vermieter und meiner Ex-Freundin aufgesetzt, aber die bei Einzug schon von mir hinterlegte Kaution habe ich im guten Glauben hinterlegt gelassen, um meine Ex-Freundin (Studentin) nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.
Nun, dreieinhalb Jahre später nimmt sie den Kontakt wieder auf und teilt mir mit, dass sie nun ausziehe, aber die Wohnung erhebliche Schäden aufweise (Wasserschäden, kaputte Böden), für die die hinterlegte Kaution nicht annähernd ausreichen wird.
Nun zu den Fragen: Ich hoffe ja sehr die Haftung für die Schäden liegt bei ihr, auf die ja auch der Mietvertrag alleinig läuft, ist das richtig?
Seht ihr irgendeine Chance von der von mir ausgelegten Kaution (Kautionskonto läuft auf meinen Namen) etwas wieder zu sehen, oder sollte ich es lieber gleich als Lehrgeld verbuchen?

Haftung, Kaution, Mieter, Mietkaution, Mietrecht, Mietwohnung, wohnung
0 Antworten
Frage
von ReignOfLight
17.12.2020, 18:35
Darf ich eine Rechnung stornieren um sie im neuen Jahr erneut zu stellen?

Ich bin nebenberuflich selbständig und hatte dieses Jahr viele Einnahmen. Im neuen Jahr möchte ich dagegen viel kürzer treten und werde wenige Einnahmen haben.

Nun wurde mir gerade eine recht hohe Rechnung bezahlt, was mich etwas ärgert, weil das Geld nun deutlich höher versteuert werden wird (durch die vielen Einkünfte dieses Jahr) als wäre das Geld erst in zwei Wochen angekommen (also im neuen Jahr mit wenig Einkünften).

Frage: Darf ich im Einvernehmen mit der Kundin die Rechnung stornieren, das Geld zurück überweisen, und dann im neuen Jahr den Betrag für die Leistungen (zusammen mit neueren) erneut in Rechnung stellen, oder wäre das nicht erlaubt?

Einkommenssteuer, Selbstständigkeit, Steuern, Umsatzsteuer, Einkünfte, Rechnungsstellung
3 Antworten

finanzfrage

  • Frage stellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien

Partner

  • Partner werden

Unternehmen

  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Einfach mehr erfahren.

finanzfrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤