Wohl eine Geschichte gutmeinender Dummheit: Vor einigen Jahren hatte ich mit meiner damaligen Freundin gemeinsam für zwei Jahre eine Wohnung bewohnt. Dann kam es zur Trennung (eigentlich im Guten) und zu meinem Auszug. Es wurde ein neuer Mietvertrag zwischen Vermieter und meiner Ex-Freundin aufgesetzt, aber die bei Einzug schon von mir hinterlegte Kaution habe ich im guten Glauben hinterlegt gelassen, um meine Ex-Freundin (Studentin) nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.
Nun, dreieinhalb Jahre später nimmt sie den Kontakt wieder auf und teilt mir mit, dass sie nun ausziehe, aber die Wohnung erhebliche Schäden aufweise (Wasserschäden, kaputte Böden), für die die hinterlegte Kaution nicht annähernd ausreichen wird.
Nun zu den Fragen: Ich hoffe ja sehr die Haftung für die Schäden liegt bei ihr, auf die ja auch der Mietvertrag alleinig läuft, ist das richtig?
Seht ihr irgendeine Chance von der von mir ausgelegten Kaution (Kautionskonto läuft auf meinen Namen) etwas wieder zu sehen, oder sollte ich es lieber gleich als Lehrgeld verbuchen?

Mietkaution für Nachmieterin hinterlegt gelassen. Wie weit geht meine Haftung?
Haftung,
Kaution,
Mieter,
Mietkaution,
Mietrecht,
Mietwohnung,
wohnung
0 Antworten