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Rehkitz2602

14.08.2011
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Rehkitz2602
14.08.2011, 11:06
Was kann ich nach der Geburt meines Kindes beantragen?

Hallo liebe Forummitglieder, ich bin in der 18. Schwangerschaftswoche und habe gestern von einer Freundin erfahren, dass ich Harz-IV beantragen könnte, nach der Geburt meines Kindes im Januar. Ich bin aber in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und mach nach der Geburt ein Jahr Elternzeit. Ich weiß, dass ich Elterngeld und definitiv Kindergeld beantragen kann, aber was steht mir als Berufstätige noch zu. Kennt sich jemand aus? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich wünsch schon mal einen schönen Sonntag.

LG Rehkitz2602

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Antwort
von Rehkitz2602
14.08.2011, 18:24

Hallo Niklaus, mit dem Vater des Kindes bin ich zusammen, wir haben im November einen Termin beim Jugendamt, weiß nicht, ob er Unterhalt zahlen muss oder da wir zusammen leben auf Barunterhalt hinaus läuft?

...zur Antwort
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