Nimm dir einen Anwalt ihr könntet es schaffen das das Besucher recht auf mehr erweitert wird wie zu. Beispiel dass er wie erwähnt zu dir in die Ferien kann.
Antwort
Antwort
Legal so lange alle volljährig und einverstanden sind
Antwort
Würde eine dienstaufsicht Beschwerde schreiben sowie wenn er Herzprobleme hat müsste er in ein Gefängnis mit einer guten klinischen Unterstützungen da es jeder zeit (auch wegen den manchmal schlechteren zuständen der Gefängnisse) zum Herz still stand kommen kann wünsche euch viel Glück!