als Erbe ist man gesetzlicher Nachfolger des Erblassers d.h. man übernimmt sowohl alle Rechte als auch Pflichten. Als Vermächnissnehmer hat man nur einen Anspruch an den Erben, nicht an den Erblasser und man ist nicht gesetzlicher Nachfolger.
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Hallo, schau mal hier drauf...
solltest du alles finden:
http://www.tierisch-gut-versichert.de/pferde/reiterunfallversicherung.php
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hallo, genau kann ich dir das jetzt nicht sagen...aber...
Beantrage Unterhaltsvorschuss ( meistens beim Jugendamt)... die rechnen dir aus, wieviel dir zusteht und strecken es vor! Sobald dein vater wieder zahlungsfähig ist holt sich die Stadt das Geld beid einem Vater wieder!