Wenn du keinen Versicherungsschutz gehabt hättest, wären Mahnungen ins Haus gekommen und dann irgendwann die Zwangsabmeldung. Das bekommt man mit :)

Warum auch immer die Versicherung sich erst jetzt meldet, sollte diese selbst dir erklären können. Forderungen verjähren auf jeden Fall erst nach 3 Jahren - also hier (wenn die Rechnung in 2010 gestellt wurde) erst Ende 2013.

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eine Steuererklärung lohnt sich dann, wenn du zuviel Steuern bezahlt, weil abgezogen bekommen hast. Hast du weniger als 8.004 Euro brutto verdient und Steuern bezahlt, lohnt sich eine Steuererklärung auf jeden Fall.

(abgesehen davon, dass es bei vielen die Pflicht zur Steuerabgabe gibt)

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es kommt auf die Grösse der Gesellschaft an, die Bilanzierungsregeln und die entsprechenden Bilanzierungsvorschriften, die nach HGB, IFRS, IAS, US-Gaap, etc. die Veröffentlichungsvorschriften festlegen. Hier gibt es kein "kann ich", wenn du nach den Regeln agieren willst.

Bei der einen GmbH kannst du es lassen, bei der anderen nicht.

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wenn die Tochter noch nicht volljährig ist, ist eine Vollmacht immer gegeben.

Wird sie volljährig, ist es eher die Frage, ob sie diese Vollmacht erteilt.


Wie wäre es mit dem Ansatz: selbst ein Konto eröffnen (nur für ihre Belange) und ihr die Vollmacht drauf geben?

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Alg I ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Wenn es in 2011 keine weiteren Erträge gab, er alleinstehend ist, dann fällt keine Steuererklärung an. Jedoch mag es sein, dass das FA dennoch eine Aufforderung zur Steuererklärung schickt. Und dann ist entsprechend Auskunft zu geben.

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wenn du keine Wohnsitz in D hast, dann wird das nicht gehen. Selbst wenn du einen Wohnsitz in D hast, ist die Frage, ob die Tätigkeit von D ausgeführt wird.

Willst du eine Betriebsstätte hier gründen?

Du kannst die Besteuerung nicht selbst festlegen: das eine hier, das andere dort versteuern. Dafür gibt es klare Regeln.

Wenn du in unbeschränkt steuerpflichtig in FR bist und hier in D die Voraussetzung für eine beschränkte Steuerpflicht hinbekommst, dann hast du eine komplexere Steuererklärung vor dir: eine in FR und eine in D.

Ich bin mir nicht sicher, ob das so eine gute Idee ist. Wo ist dein Wohnsitz bzw. dein gewöhnlicher Aufenthalt? Wie soll das mit dem Freiberuf gestaltet werden?

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