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Philadelphus
16.02.2014, 17:31
Höhe des Mitgliedsbeitrages im Eintrittsjahr

Das Vereinsjahr ist in diesem Verein vom 01.06. bis zum 31.05.. Die Satzung besagt, der Mitgliedsbeitrag ist fällig ab Eintritt. Im Anmeldeformular (keine Beitragsordnung vorhanden) wird lediglich von einem Jahresbeitrag gesprochen, die Höhe ist dort festgelegt. Es wird nirgendwo von einem zeitanteiligen Beitrag gesprochen. Ist dies üblich (neben einer Anmeldegebühr, unabhängig vom Eintrittsdatum die volle Jahresgebühr zu erheben, zumal eine Zwangsmitgliedschaft vorhanden ist - bei Nutzung einer Wohnung in einem Mehrgenerationenhaus dieser Genossenschaft muss die Mitgliedschaft abgeschlossen werden) Ach ja, und Kündigung kann nur zum Kalenderjahr Ende erfolgen, der Vereinsbeitrag wird jedoch nicht zurückgezahlt (es ist somit sichergestellt, dass bei jedem Wohnungsauszug eben ein halber Jahresbeitrag dem Verein verbleibt). Das Anmeldeformular erhält man übrigens nicht im Vorfeld, sondern erst nach Einzug!

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Antwort
von Philadelphus
16.02.2014, 17:55

Nein, das sind zwei unterschiedliche Dinge: das eine ist die Genossenschaft und das andere der Verein. Ich spreche jedoch von dem Verein.

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