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PeterSanta

19.12.2016
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PeterSanta
19.12.2016, 17:00
Rechnungen zum bereits erlassenen Steuerbescheid noch nochreichen kann, sodass sie auch steurwirksam werden?

Hallo,

meine Frage hier wäre, ob man noch die Rechnungen zum bereits erlassenen Steuerbescheid noch nachreichen kann, sodass sie auch steurwirksam werden?

Der Hintergrund ist der, ich bin jetzt seit einer kurzen Zeit alleinstehend. Bin die ganzen Rechnungen sowie Bescheide durchgegnagen und habe dann ganz zufällig noch die alten Zahnarztrechnungen entdeckt, die ich damalas dem FA nicht eingereicht habe. Aus Unwissenheit. Bescheid wurde bereits 2014 erlassen und ist somit bestandskräftig.

Gibt es für moch noch irgendwie die Möglichkeit diesen zu meinen Gunsten zu ändern? Die Rechnungen noch irgendwie geltend zu machen?

Danke für Eure Antworten

...zum Beitrag
Antwort
von PeterSanta
19.12.2016, 19:25

Die Sache ist die, ist wusste nicht dass die Zahnarztrechnung zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören. Also dass man sie in die Steuererklärung eingeben kann. So explizit ist leider die Erklärung nicht.

Die Summe die geht weit über die zumutbare Eigenbelastung. Die ZA Rechnungen bertragen 80% vom Brutto Jahres Einkommen.

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