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Paul35

16.06.2010
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Anini
25.10.2010, 12:53
Muss man bei Umzug farbige Wände weißeln, wenn dies nicht im Mietvertrag steht?

In unserem Mietvertrag steht, dass man die Wohnung nicht renovieren muss, wenn man auszieht. Allerdings bin ich mir unsicher ob das auch für farbige, z.B. rot gestrichene Wände gilt. Wie schaut das genaus aus?

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Hilfreichste Antwort
von Paul35
25.10.2010, 13:30

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter jede Wohnung abnehmen kann, wenn ihn die Farben nicht stören. Die Rechtssprechung hat jedoch ein mal geurteilt, das Wände mit kräftigen Farben als beschädigt gelten und daher vom Mieter wieder in Ordung gebracht werden müssen. (Nachzulesen in Urteil 8 U 211/04) Am besten am besten einfach mal mit dem Vermieter reden.

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