Du kannst alle kosten für die Ausbildung (Fahrtkosten, Gebühren usw.) in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Weiterhin ganz normal angestellt bleiben.

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Ja du müsstest für die Laufbahn wieder neu bewerben. Warum sollten die dich bevorzugen, wenn die doch genug ausbilden?
ausserdem sind die Inhalte und Anforderungen nicht gleich.

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Ist der Antrag schon gestellt?
wenn nicht, heb alles ab und sag, dass du private Schulden zurück gezahlt hast.

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Wenn die Tochter im Grundbuch steht oder Generalvollmacht, dann ja.
Ihr habt doch alles beim Notar unterschrieben beglaubigen lassen oder?

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Setz denen eine Frist, wenn nichts kommt, lass Schreiben von Anwalt aufsetzen.

Die zahlen lieber das Geld, als noch mehr nachzuhaken. Lass den Anwalt gleich seine Gebühren der Versicherung in Rechnung stellen. Wegen paar hundert Euro, gehen die nicht vor Gericht.

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ruf doch morgen da an und frag.

ich würde als Mitarbeiter nein sagen, dein Problem.

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Nein, der AG bekommt gar nichts mit.

Außer du bist Beamter und gegen dich wird strafrechtlich ermittelt.

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Ist eigentlich Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbeitrug gleichzeitig.
vgl. ich meld dich auf 450€ an und bekommst den Rest bar auf die Hand.

Melde lieber Kleingewerbe an und schreibe Rechnungen für Arbeitsleistung.

Bis 17.500€ im Jahr zahlst du keine Steuern.

und der Arbeitgeber kann das als Betriebsausgabe verbuchen.

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