Käufer hält sich bei Privatverkauf nicht an die Abmachungen, Mahnung verschicken?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem. ( es wird jetzt etwas kompliziert ) Ich habe, als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin ein halbes Jahr vorher eine neue Küche einbauen lassen ( Wert 2800€ ) Nach mir ist eine ( jetzt ehemalige ) Freundin von mir eingezogen, und als Freundschaftspreis sollte sie mir 2000€ bezahlen. Um es kurz zu machen, sie hat die Summe nicht vollständig beglichen und ist jetzt wieder ausgezogen. WIr haben dann ausgemacht, dass ich die Küche an den neuen Nachmieter verkaufe. Dies ist soweit auch fast geschehen. Die neue Nachmieterin ist eine flüchtig Bekannte von der Arbeit, der ich die Wohnung vermittelt habe. Sie wollte die Küche dann gerne übernehmen. Hat sie auch gesehen und zugestimmt. Für die Küche hätte ich einen anderen potentiellen Käufer gehabt, der 1200€ gezahlt hätte. Da die neue Mieterin aber die Küche haben wollte, hab ich ihr diese für 950 € angeboten. Damit war sie zunächst auch einverstanden. Dann zog sich eine Diskussion ( schriftlich über WhatsApp )über mehrere Wochen, in denen sie immer wieder weiter den Preis drücken wollte, weil sie dann immer weitere Mängel ( welche Kleinigkeiten waren, was bei einer mittlerweile 3 1/2 Jahre alten Küche normal ist ) gefunden hatte. Letzendlich hab ich mich jetzt auf 700€ eingelassen, bezahlt hat sie mir bisher aber nur 600€, weil sie der Meinung ist wir hätten das ja jetzt so abgemacht. Was eindeutig nicht stimmt, da ich nie diesen 600€ zugestimmt habe. Alles in allem eine komplizierte Geschichte, weil sie die ehemalige Freundin dann auch noch mit Lügengeschichten eingemischt hat.

Frage ist jetzt: Was kann ich tun, um die restlichen 100€ noch zu bekommen. Auf die bestehe ich jetzt! Meine Idee war, zunächst ein EInschreiben zu schicken, mit der Aufforderung das restliche Geld zu bezahlen und mit Androhung weiterer Konsequenzen....( Mahnung etc....)

Für Tips wäre ich sehr dankbar!!!!! Das ganze geht mir nämlich mächtig auf den Keks, weil dies andere Person extrem dreist und dabei auch nicht sonderlich empfänglich für Argumente ist......

Vielen Dank!!!!!

...zur Frage

Vielen Dank schonmal für die Antworten!!! Das hat man dann wohl davon, wenn man zu leichtgläubig und nett ist!

Aber so gesehen bleibt die Küche doch dann jetzt auch mein Eigentum, oder? Weil die Gegenpartei ja genau so wenig in der Hand hat. Im Prinzip haben wir das alles auch schriftlich, nur eben in SMS Form, ich weiss nicht in wie weit das Bestand hat? Habe überlegt, sonst einmal mit einem guten " Kleiderschrank " Freund bei ihr vorbei zu schauen, und sie dann alternativ den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen ( mit Zahlung der Ausstehenden 100€ ) oder einen Mietvertrag für die Küche, wo die 600 von ihr dann die Mietgebühr sind, die Küche aber mein Eigentum bleibt. Kann mir jemand sagen, was ich dann da reinschreiben muss, damit der auch rechtsgültig ist? Wäre zumindest noch ein Versuch, die Sache ab zu wickeln....

...zur Antwort