Antwort
Danke für eure Antworten!
Die Rechnung vom Großhändler kommt dann nach dem Bezahlen der Ware (durch mich)im Paket mit der Ware. Wenn ich die Ware habe, werden die Kunden informiert, die dann auch hoffentlich zahlen. Nach dem Zahlungseingang schreibe ich die Rechnung (Bsp 100 € + 19 € MwSt).
In dem Falle wäre das dann für Januar 2013.
PS:
Sehe ich das richtig?
Ich habe am 1.7.2012 Ware gekauft. Hier unterlag ich noch der Kleinunternehmer-Regelung. Wenn ich diese Ware jetzt verkaufe, stelle ich überall die MwSt mit in Rechnung (welche dann das FA bekommt).
Die bereits gezahlte Steuer an den Großhändler kann ich mir aber nicht wiederholen.
Richtig?