"Wenn der Nebenerwerb wirklich Nebenerwerb ist" verstehe ich so, dass er also weniger einträglich und aufwändig sein muss, als die selbstständige Tätigkeit? Ich dachte jedoch erfahren zu haben, dass genau anders herum die Selbstständigkeit den Nebenerwerb NICHT überschreiten darf?...

Obgo2

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Vielen Dank bis hierhin, kurz am Rande: es geht weniger um "Beratungsresistenz", als vielmehr darum, das Thema hier nicht ausufern zu lassen; da ist zu viel drin, um erwaten zu können, hier den kompletten Überblick schaffen zu können. Drum eingeschränkt auf diese Einzelfrage. Ich freue mich dennoch über die Verweise z.B. auch auf das Verlags-Thema. Guten Gruß, Olgo2

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