Nein, der Anbieter muss die alles geben. Ob du es nun in einem großen Kauf oder in mehreren kleinen machst ist deine Sache. Aber er ist nicht verpflichtet dir Rückgeld zu geben. Inzwischen bekommt man ja immer öfter sie Smartcards aus Plastik, da wird dann einfach der neue Wert gespeichert und du kannst beim nächsten Mal wieder damit einkaufen.

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Schau mal unterfolgenden Link, ab Seite 4:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58222/publicationFile/22613/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

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Man kann nicht einfach so mit internen Informationen handeln. Man hört doch alle paar Monate/Jahre, dass ein Topmanager noch schnell Aktien verkauft hat, bevor sehr schlechte Nachrichten veröffentlich worden sind. Und meistens haben diese Personen dann große Probleme...

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