Die Ausbildungsvergütung muss dir normalerweise vor Ablauf des Monats gezahlt werden. Da würde ich nochmal nachhacken.
Ich würde dem Auftraggeber freundlich Bescheid geben, dass das Projekt in einem gewissen Zeitraum nicht fertig werden kann, aber dann Alternativen vorschlagen oder entgegen kommen. Die meisten Kunden haben bestimmt Verständnis für so eine Situation.
Das ALG II wird im voraus gezahlt. Insofern würdest Du also für den Monat Januar zwei Zahlungen erhalten.Dein Gehalt und eben ALG II.
Die Rückforderung dürfte somit berechtigt sein, da du jetzt arbeitest und nicht mehr auf das Geld angewiesen bist.
Du erhälst nach Ablauf dieser Frist zunächst eine Mahnung, dass du umgehend zahlen sollst. Wenn du nach dieser Frist nicht bezahlt hast, dann verrechnen sie dir das und du kriegst du eine Art zusätzliche Geldstrafe. Das heißt, du musst deine Summe + Zinsen bezahlen.
Das ist schwierig, denn die Bank braucht eine Sicherheit dafür, dass man das Haus ab bezahlen kann. In dem Fall wäre es ein Einkommen.
Wie schon bereits Gaenseliesel geantwortet hat, kann Ihr 13 jähriger Sohn durch leichte Tätigkeiten Geld verdienen.
Man muss noch eigene Punkte dabei beachten:
- Die Tätigkeit darf nicht gesundheitsschädlich sein und außerhalb der Schulzeit stattfinden
- Er darf nur zwischen 8:00 und 18:00 arbeiten
- An einem Tag darf er auch nicht länger als 2 Stunden arbeiten
- Die Eltern müssen auch damit einverstanden sein
Gesetzlich verfallen die Urlaubstage mit dem Ende des Jahres. Aber einige Arbeitgeber bieten die Möglichkeit an, die Urlaubstage vom Vorjahr bis zum 31. März zu nehmen. Dies bezüglich solltest du dich bei deinem Arbeitgeber informieren.