Hallo,
meine Schwester, mein Sohn und ich würden das Erbe unserer Mutter ausschlagen eine andere Schwester die in den USA lebt von der haben wir keine Kontaktdaten. Es besteht aber noch eine offene Rechnung vom Pflegeheim die wir nicht zahlen können. Ich war die Kontaktperson.
Müssen wir trotzdem diese Rechnung zahlen auch wenn wir das Erbe ausschlagen?
Wie verhält es sich mit der Schwester in den USA?
Für die Beerdigungskosten ist Geld auf dem Bankkonto wo ich die Vollmacht habe.
Laut Bezirk Oberbayern darf ich die Rechnung vom Bestattungsinstitut davon bezahlen und die restliche Forderung von Bezirk Oberbayern.
Hat das rechtliche Folgen wenn ich das Erbe ausschlage?
Soll ich die Rechnung vom Bestattungsinstitut nach dem Termin beim Nachlassgericht bezahlen?
Leider haben wir im Nachlassgericht erst in der 6ten Woche einen Termin bekommen, sind noch im Zeitlichenrahmen aber es dürfte nichts mehr dazu kommen.
Es kann mir niemand richtig eine Auskunft geben und leider können wir uns auch keinen Rechtsbeistand leisten.
Bitte kann mir jemand diese ganzen Fragen beantworten?