Hallo... Meine Frage ist ein bisschen unsachlich formuliert...
Seit Oktober 2009 bin ich Mutter geworden, ich war zu dem Zeitpunkt 21. Davor bin ich noch zur Schule gegangen und habe für mich weiterhin Kindergeld bekommen. Nach dem Sommer nicht mehr, da ich dann nur noch zu Hause war, da der Entbindungstermin immer näher kam. Nun habe ich was im Internet gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html
Ich zitiere:
"Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz
Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres."
Ich bin jetzt sehr verwirrt, da ich eigentlich gedacht habe, dass wenn man keine Ausbildung begonnen hat oder keine Arbeit, dann kriegt man auch nichts.. Hätte es mir noch zustehen dürfen oder nicht - da ich Mutter ohne Ausbildungs/Arbeitsplatz bin.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen :) Wenns um sowas geht, verstehe ich nichts :P
LG