Danke schonmal für die schnelle Antwort!!!

Bezüglich des Hausstandes kann ich sagen, dass die WG voll ausgestattet war. Ich hatte zwar einige Küchenutensilen mitgebracht, aber die waren nicht elementar. Ich würde also nicht behaupten, dass ich einen eigenen, zweiten Hausstand geführt habe.

Was die Strafe angeht, so frage ich mich, wie lange eine Strafe rückwirkend verlangt werden kann? Schließlich hat sich die Situation schon vor über 2 Jahre geändert. Ich habe meinen Hauptwohnsitz mittlerweile in der Nähe des Arbeitsplatzes.

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