Vielen Dank für Eure schnelle Hilfestellung. Echt super!

Für den Altbestand fällt also keine Spekulationssteuer an, da dieser in den vergangen zwei Jahren vor Verkauf selbst genutzt wurde.

@Gandalf: Das beim Neubau beide Einheiten genutzt werden müssen klingt absolut logisch. Müsste dieser nicht auch in den beiden Jahren vor Verkauf selbst genutzt sein um eine Versteuerung zu umgehen? Weshalb genau wäre die Veräusserung im kommenden Jahr schon steuerfrei?

@Enno: Vielleicht war meine Formulierung etwas schwammig. Ich meine damit die zusätzlich anfallende Einkommenssteuer.

Wenn jemand einen guten Steuerberater (am besten spezialisiert auf Immobilien) im Münchner Raum kennt, immer her damit(;

Ich bin auf diesem Gebiet wirklich völlig unwissend und freue mich über jeden Ratschlag...

Euch allen einen schönen Sonntag!

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