Kündigung auf Grund 545 bgb?
Sehr Geehrte,
wir haben heute von unsere Vermieter Kündigung unsere Mietvertrags fristgerecht zum 31.05.2021 bekommen.Unsere Mietvertrag dauert von 27.01.2017 und er ist a auf unbestimmte Zeit geschlossen.Unsere Vermieter hinweisen uns auf stillschweigenden Fortssetzung des Mietverhältnisses gemäß 545 bgb.mit diese Kündigung.
Welche Rechte stehen uns zu Verfügung?Was passiert wenn in der Mietvertrag keine 545 bgb gibt nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Kündigung,
Mietrecht
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