Verdienstausfall als Schöffin/Steuer etc.
Hallo, folgendes Problem:
ich bin Hauptschöffin beim Landgericht. Damit mich mein Arbeitgeber nicht freistellen muss, wollen wir Folgendes vereinbaren: Die Zeit, die ich im Gericht verbringe, verrechne ich mit meinen reichlich vorhandenen Überstunden. Dafür darf ich das Geld, das ich als VERDIENSTAUSFALL bekomme, behalten. Die Frage ist nun, ob dieses Geld versteuert werden muss und ob darauf SV-Beiträge zu entrichten sind.
Ich meine nicht die sog. Aufwandsentschädigung oder das Wegegeld, sondern wirklich nur den Verdienstausfall.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Danke im Voraus!