Ich habe am 05.03. einen Mietvetrag zum 01.04. abgeschloßen, da ich aber in der Zwischenzeit eine Zusage für eine von der Lage her bessere Wohnung bekommen habe, habe ich dem Vermieter am 18.03. mitgeteilt, dass ich nach Nachmieter suchen werde ( im Vertrag wird mir diese Option angeboten, und in der Stadt, in der ich wohne gibt es eine große Nachfrage, daher könnte man ohne Problem innerhalb 1 Woche Nachmieter finden). Nach einem Tag sagte mir der Vermieter, dass ich nicht nach Nachmieter suchen brauche, da er einen passenden Nachmieter schon gefunden hat. Er würde zum 01.04 oder zum 15.04. einziehen. Ich soll aber eine Entschädigung in Höhe einer Monatsmiete bezahlen. Im Vertrag ist so eine Strafzahlung nicht geregelt. Darf er eine Entschädigung von mir fordern, und was soll ich da genau entschädigen, wenn er schon einen Nachmieter hat. Ich bin bereit die halbe Miete zu bezahlen, wenn der neue Nachmieter erst zum 15.04 einzieht, oder selbst nach Nachmietern zu suchen und nichts zu bezahlen. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag.

Kündigung vor Einzug, Vermieter hat selbst Nachmieter gefunden, will eine Kaltmiete als Entschädigung? Darf er das?
Mietrecht,
Nachmieter
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