Ja du musst aber auch schon jetzt unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen

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Wenn deine Mutter einverstanden bist kannst du zu deinem Freund ziehen du bekommst dann auch Alg II mit ihm ausserdem solltest du nach Geburt des Kindes Kindergeld und Elterngeld beantragen, du bekommst noch zusätzlich Mehrbedarf bei Schwangerschaft und die Babyerstausstattung lass dich da am besten beim Jobcenter beraten

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Normal sind da Bearbeitungszeiten von 14 Tagen, also noch kein Grund zur Sorge, du kannst aber auch im Service-Center anrufen, die dir sagen können, ob es angekommen ist

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Du musst da nicht hin, nur falls es vor Gericht geht, das ist was anderes, da du noch nicht strafmündig bist kannst du sowieso nicht bestraft werden, allerdings wäre es schon besser den Termin bei der Polizei höflichkeitshalber abzusagen, am besten über Anwalt und nicht einfach so fernzubleiben

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Sofern du nichts schriftlich vereinbart hast ist deine Chance gegen Null

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Kannst du aber nur wenn der Name egal ob Vorname oder Nachnahme extrem psychisch belastend ist, z. B. wenn der Name beleidigend ist oder dich lächerlich macht, was jeder allerdings anders empfindet

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Zum Ausländeramt gehen und Antrag stellen, die sagen dir was genau auszufüllen und nachzuweisen ist

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Kannst du auch online machen

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Normalerweise gibt es eine Kündigungsfrist wenn nichts schriftlich vorliegt wird das schwer zu beweisen wenn ihr keine neutralen, also nicht verwandten Zeugen habt

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Ja kannst du, würde aber versuchen mit dem Arbeitsamt eine einvernehmliche Lösung zu bekommen um eine Sanktion zu vermeiden und was passenderes zu machen

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Dein Einkommen wird da du unter 25 bist als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, die Details kann dir dein Leistungssachbearbeiter ausrechnen

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