Kannst du machen wie du willst, darfst aber auch alleine
Ja du musst aber auch schon jetzt unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
Wenn deine Mutter einverstanden bist kannst du zu deinem Freund ziehen du bekommst dann auch Alg II mit ihm ausserdem solltest du nach Geburt des Kindes Kindergeld und Elterngeld beantragen, du bekommst noch zusätzlich Mehrbedarf bei Schwangerschaft und die Babyerstausstattung lass dich da am besten beim Jobcenter beraten
Normal sind da Bearbeitungszeiten von 14 Tagen, also noch kein Grund zur Sorge, du kannst aber auch im Service-Center anrufen, die dir sagen können, ob es angekommen ist
Du musst da nicht hin, nur falls es vor Gericht geht, das ist was anderes, da du noch nicht strafmündig bist kannst du sowieso nicht bestraft werden, allerdings wäre es schon besser den Termin bei der Polizei höflichkeitshalber abzusagen, am besten über Anwalt und nicht einfach so fernzubleiben
Sofern du nichts schriftlich vereinbart hast ist deine Chance gegen Null
Ja auf jeden Fall, bereits gegen Ende der Schwangerschaft und ab Geburt sowieso
Nein in einem normalen Brief ist das nicht zugelassen, wenn es gestohlen wird bekommst du keinen Ersatz
Kannst du aber nur wenn der Name egal ob Vorname oder Nachnahme extrem psychisch belastend ist, z. B. wenn der Name beleidigend ist oder dich lächerlich macht, was jeder allerdings anders empfindet
Nein, man braucht erst einen gültigen Aufenthalt, Asyl zählt nicht dazu
Zum Ausländeramt gehen und Antrag stellen, die sagen dir was genau auszufüllen und nachzuweisen ist
Kannst du auch online machen
Normalerweise gibt es eine Kündigungsfrist wenn nichts schriftlich vorliegt wird das schwer zu beweisen wenn ihr keine neutralen, also nicht verwandten Zeugen habt
Solange er nicht beschädigt wird ja aber ist riskant da man das vorher nie abschätzen kann bei Fehlfunktion lieber Servicenummer anrufen die auf dem Automaten steht
Am besten gleich zum Hausarzt der dich zum Neurologen schicken wird
Ja ausser im Arbeitsvertrag steht explizit etwas anderes
Ja kannst du, würde aber versuchen mit dem Arbeitsamt eine einvernehmliche Lösung zu bekommen um eine Sanktion zu vermeiden und was passenderes zu machen
Nein, das geht nicht, bitte auch nichts unterschreiben
Dein Einkommen wird da du unter 25 bist als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, die Details kann dir dein Leistungssachbearbeiter ausrechnen
Nur für Möbel die noch nie hattest, das wird nach 14 Jahren aber schwer glaubhaft zu machen sein, dass du zB. nie einen Herd, Kühlschrank etc. hättest, Ersatzbeschaffungen werden nur als Darlehen bewilligt