Alle Antworten dazu gibt es in der Studie Mediation und Rechtsschutz, die unter Werbung durch Support gelöscht heruntergeladen werden kann.

Die Mediation GmbH fairmitteln&fairfinden hat im Februar/März 2013 eine Studie zum Angebot der Rechtsschutzversicherungen im Bereich Mediation erstellt.

Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten, wobei nur 37 der Unternehmen eigenständig eine Rechtsschutzversicherung mit eigenen Bedingungen anbieten, 24 der Unternehmen bieten dagegen Rechtsschutzversicherungen in Kooperation mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder eine spezialisierten Versicherer im eigenen Konzern an.

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Im Moment ist im Mediationsgesetz geregelt, dass für die Bezeichnung zertifizierter Mediator ein definierter Umfang an Ausbildung und Praxiserfahrungen vorliegen muß. Welcher Umfang genau wird durch eine Rechtsverordnung geregelt, dier aber noch nicht verabschiedet ist. Genaueres gibt es auf der Plattform Werbung durch Support gelöscht nachzulesen. Früher haben die Verbände Ihre Anerkennung Zertifizierung genannt, da waren in der Regel 200 Stunden Ausbildungsumfang vorgeschrieben. Auch Ausbildungsinstitute vergeben Zertifikate. Genau genommen darf sich im Moment mangels Rechtsverordnung nach Aussage der Bundesministeriums für Justiz niemand "zertifizierter Mediator" nennen. Allenfalls Mediator mit Zertifikat oder anerkannter Mediator.

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Die Kosten einer Mediation sind i.d.R vollkommen unabhängig vom Streitwert, weil nur der zeitliche Aufwand des Mediators gezahlt wird. Ggf. kann höchstens der Stundensatz unterschiedlich ausfalnne, das hängt aber auch stark von der Auswahl des Mediators ab. Infos gibt es unter Werbung durch Support gelöscht . Auf Mediation.de kann auch die Studie Mediation und Rechtsschutz heruntergeladen werden, die aufzeigt welche Kosten die Rechtsschutzversicherungen übernehmen.

Zwei Dinge sind noch anzumerken:

  1. Sie sollten mit einem Mediator telefonisch über den Konflikt sprechen. Aus der Darstellung des Konfliktes und der Eskalationsstufe kann ein erfahrener Mediator in der Regel gut einen Zeitaufwand ableiten.

  2. Die Kosten des Mediators werden in der Regel von beiden Parteien gemeinsam (meist 50/50) getragen.

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Mediation ist immer eine sinnvolle Alternative. Das neue Mediationsgesetz schreibt sogar vor das die Klageschrift einen Hinweis enthalten soll, ob vor der Einreichung der Klage eine Mediation versucht wurde. Alle gesetzlichen Regelungen findest Du unter Werbung durch Support gelöscht

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Ja, Mediation ist inzwischen Standard. Alle Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen findet an auf http://www.mediation.de/rechtsschutz

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Bei Werbung durch Support gelöscht gibt es eine guten Überblick wer als Mediator im Hadwerk arbeitet.

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Es gibt sehr viele Möglichkeiten, hier aktiv zu werden. In jedem Falle ist es sinnvoll, dass die beiden Konfliktpartner Hinweise auf entsprechende Möglichkeiten bekommen.

In einigen Bundesländern gibt es die Institution des Schiedsmannes, das sidn in der Regel öffentlich bestellte ehrenamtlich tätige Bürger der jeweiligen Gemeinde. Diese müssen je nach Landesgesetzgebung auch zwingend vor der Einreichung einer Klage eingebunden werden.

Eine andere Möglichkeit ist die Mediation. Hier wird ein Mediator von beiden Konfliktparteinen gemeinsam beaufragt. Die Kosten teilen sich die Konfliktparteien. Einen Mediator findet man im Internet unter Werbung durch Support gelöscht.

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Die Mediation wird über ein eigenes Gesetz geregelt uund soll in der Tat verstärkt genutzt werden.

Über den Ablauf einer Mediation kann man sich auf http://www.mediation.de informieren. Im Blog auf dieser Seite gibt es zudem interessante Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung.

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Inzwischen gibt es Neuigkeiten zum Gesetzentwurf, die auf dem Blog auf Werbung durch Support gelöscht in Kürze nachzulesen ist. Die gerichtsinterne Mediation ist komplett aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden zugunsten einer Forcierung des Güterichtermodells.

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Im Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie gegründet. Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V..

Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungs unternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kunden- zufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.

Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle Verbraucher, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben und bietet Verbrauchern ein modernes, transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden.

Mehr dazu unter http://blog.mediation.de/2011/11/neu-schlichtungsstelle-energie/

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Mediation soll zwar nach dem derzeitigen Gesetzentwurf nicht Pflicht werden, aber es wird in Zukunft bei jeder Klageschrift angegeben werden müssen (§253 ZPO) , "die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, so- wie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen". Dadurch rückt die Mediation natürlich in den Vordergrund. Eigentlich hätte das Gesetz bereits im Mai verabnschiedet werden sollen, es gab aber noch einigen Diskussionsbedarf, so dass ich jetzt damit rechne, dass das Gesetz im Herbst des Jahres kommt. Den aktuellen Status kann man immer sehr gut im Blog auf der Seite Werbung durch Support gelöscht nachlesen. Gruß

Mediator

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Hallo,

da es genügend Rechtschutzversicherer gibt, die Mediation inzwischen übernehmen, noch einmal nachfragen, ob deine Versicherung das übernimmt, sonst wechseln.

Eine Übersicht über Rechtschutzversicherungen, die Mediation übernehmen, findest Du zum Beispiel hier: Werbung durch Support gelöscht Gruß

Mediator

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Einen einfachen Kriterienkatalog dazu, wann eine Mediation sinnvoll ist finden Sie z.B. auf der Seite Werbung durch Support gelöscht , grundsätzlich kann Mediation auch wesentlich teurer als ein Gerichstverfahren werden, insbesondere bei kleinen Streitwerten.

http://www.youtube.com/watch?v=NGwRFI5b_Iw
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Hallo Hundefreundin,

meines Wissens bietet die LVM Versicherung einen solchen Service. Auch andere Versicherungen haben inzwischen Mediation im Serviceangebot. Eine gute Übersicht finden Sie auf den Webseiten des neues Portals mediator-finden auf der Seite Werbung durch Support gelöscht.

Wichtig ist es darauf zu achten, das die richtige Police abgeschlossen wird, die auch Mediation inkludiert.

Beste Grüße Mediator

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Unter dem Link: Werbung durch Support gelöscht gibt es eine umfassende Übersicht von regionalen Mediationsvereinen, die Mediatorenlisten führen

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Eine gute Orientierung können die Stundensätze geben, die von den Rechtsschutzversicherungen getragen werden. Dort ist häufig eine Honorar von 180 €/Stunde genannt. Meine Erfahrungen sind, dass die Schwankungsbreite sehr hoch und davon abhängig ist, aus welchem Umfeld die Mandanten kommmen. Ich habe von Kollegen gehört, die in Einzelfällen nur 80 € /Stunde abrechnen, bei komplexen Wirtschaftsfällen sind auch schon 500 €/Stunde abgerechnet worden. Am häufigsten bewegen sich Honorare zwischen 150 und 300 €. Dabei ist es unabhängig davon ob ein Mediator im Quellberuf Psychologe, Kaufmann, Rechtsanwalt oder etwas anderes ist. Letztlich zählt dann nicht der Stundensatz sondern die Dauer der Mediation und gute Mediatoren können mit ihrer starken Prozesskompetenz wesentlich schneller ein Verfahren abwickeln.

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In einem solchen Fall kann Mediation als Verfahren helfen. Wichtig ist dabei aber, dass alle Parteien ein Interesse an einer Lösung haben und freiwillig an dem Verfahren teilnehmen. Mehr Informationen zur Mediation finden Sie hier: Werbung durch Support gelösccht

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In vielen Gemeinden gibt es Schiedsleute, die solche Themen übernehmen und für einen kostengünstigen Betrag arbeiten. Es besteht auch die gute Möglichkeit einen Mediator hinzuzuziehen. Mediatoren findet man ab Anfang 2011 über Werbung durch Support gelösccht. Dort gibt es auch ein Verzeichnis von regionalen Organisationen, die Mediatorenlisten führen. Hier kann bereits heute sehr gut nach Mediatoren gesucht werden.

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Inzwischen bieten viele Rechtsschutzversicherungen auch eine Kostenübernahme für ein Mediationsverfahren. Eine Übersicht von Versicherern, die Mediation abdecken finden Sie hier: Werbung durch Support gelösccht

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