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Mary006

05.02.2014
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Isati
25.08.2013, 11:03
freiberufliche und selbstständige Tätigkeit bei EUrente

Ich beziehe seit kurzen Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich möchte meine nebenberufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, die ich vor der Erkrankung ausgeführt habe. Das bezieht sich auf Kursleiterin bei verschiedenen Trägern z.B. VHS, Kneippverein usw. Arbeiszeitvolumen und Hinzuverdienstgrenze werden vorschriftsgemäß eingehalten. Muss ich im vorraus alle Kurse, Träger und vorraussichtlichen Verdienst angeben? (Das sind manchmal nur 90 Min an einem Abend bei einem Träger) Wenn ich auf dem freien Markt einen Kurs anbieten würde? Wäre das möglich und wie muss ich dies transparent machen? Reicht eine Dokumentation wie beim Lohnsteuerausgleich im Nachhinein? Wenn ja bekommt dies der Rentenversicherungsträger zu gesendet oder holen ise sich die Info beim Finanzamt?

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Antwort
von Mary006
05.02.2014, 09:47

Ohje.. ich weiß ja nicht, wie weit du gekommen bist ... aber aus eigener Erfahrung kann ich dir mitteilen, daß der Arbeitgeber mit Formularen belästigt wird, wenn er ein EU Rentner einstellt. Ob dir das recht ist, mußt du entscheiden !

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