Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Jetzt weiß ich auch, dass das Brutto- und nicht das Nettoeinkommen zur Berechnung hinzugezogen wird :-)

Ich hatte zudem 3500 Euro ALG I im Jahr 2009 erhalten. Zählt das Arbeitslosengeld (ALG I) auch zu den 4% dazu? Falls ja, wie kriege ich denn da den Bruttobetrag raus? Da habe ich ja 3500 netto bekommen, aber brutto gibt es da doch nicht, oder?

LG Martina

...zur Antwort

@Meandor: Danke für die Info! Auf welchen Einnahme-Betrag müsste ich denn für 2010 kommen, damit ich keine Steuern zahlen muss? Könnte ich den Verlustvortrag dann in 2011 rüber nehmen?

Oder falls ich doch noch von den 5.000 Euro Verlustvortrag etwas brauche, um komplett steuerfrei zu sein, könnte ich dann zumindest einen Restbetrag des Verlustvortrags in 2011 rübernehmen?

@wfwbinder: Ich hatte von meinen alten Rücklagen gelebt und hätte auch kein ALG-II bekommen, so dass ich letztlich wirklich nur die 6.000 Euro Einnahmen hatte, die soweit ich weiß dann auch aufgrund des Arbeitslosengelds nicht steuerpflichtig sind.

...zur Antwort