Wenn du nachweisen kannst, dass du keinen Zugriff auf das Konto hattest, würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich Rechtsbeistand aufsuchen und dich dort informieren.

Andernfalls ist die Gesamtforderung des Inkassounternehmens in Höhe von knapp 70 Euro rechtens. Diese richtet sich nach dem Streitwert (niedrigster Streitwert beträgt <500 €)

Gerne kannst du dich unter folgendem Link informieren.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/zivilrecht/inkasso/inkassokosten#c7503

LG

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Leider bin ich nur ein Laie aber nach meinem Kenntnisstand sieht es so aus. Wenn klarna dir eine Zahlungserinnerung zukommen lässt in welcher dir eine neue Frist zum Ausgleich deiner noch offenen Posten gesetzt wird, du die Frist der 1. Zahlungserinnerung aber verstreichen lässt ohne zu bezahlen, befindest du dich laut Gesetz im Verzug. Sobald sich jemand in Verzug befindet, hat der Gläubiger das Recht einen Anwalt oder eben Inkassounternehmen zu beauftragen die Forderung einzutreiben.

3 Mahnungen sind nicht notwendig.

Ich bitte allerdings dich nicht darauf zu verlassen und erneuten juristischen Rat einzuholen.

Mehr darüber kannst du auch im BGB §241 FF. Nachlesen.

Freundliche Grüße Martin

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Hallo Leo,

Um Urlaubsanspruch für den Monat Februar zu bekommen müsstest du am 01.02.2020 angefangen haben. Somit fällt der urlaubsanspruch für den Monat Februar weg. Rechnerisch hast du pro Monat (29/12) 2,42 Tage Urlaub. Das für die Monate März bis Dezember ergeben einen Gesamturlaubsanspruch von (2,42*10) 24,2 Tagen. Abzüglich deines bereits genommenen Urlaubs verbleiben dir somit restliche 9,2 Tage Urlaub im Kalenderjahr 2020.

Ich hoffe das ist verständlich genug.

LG Martin

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