In welchem Bundesland lebst du? Ich kann dir den Sachverhalt für Schleswig-Holstein darlegen. Ob es in anderen Bundesländern abweichende Regelungen gibt, ist mir leider unbekannt.

In SH wird der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife durch eine (zweijährige) Berufsausbildung, durch ein einjähriges gelenktes Praktikum oder durch ein einjähriges FSJ/ FÖJ nachgewiesen. Lässt man die Ausbildung außer acht, musst du bei Praktikum bzw. FSJ/ FÖJ auf mindestens 12 Monate kommen.

Auch eine Kombination von beidem ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hat dein FSJ mindestens ein halbes Jahr gedauert, kannst du dir diese Zeit anerkennen lassen. Die Restdauer zu den geforderten 12 Monaten des berufsbezogenen Teils kannst du durch ein gelenktes Praktikum ergänzen.

Hat dein FSJ weniger als sechs Monate gedauert, kannst du es gar nicht anerkennen lassen.

Somit gilt: ja, das FSJ wird nach sechs Monaten anerkannt. Aber nein, dies alleine reicht noch nicht zur Erfüllung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife.

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