Hallo! Ich war vor Beendigung meiner Laufbahn viele Jahre Sachbearbeiter im Jobcenter. Ich muss Sie zunächst warnen: Auch in diesem Forum werden leider sehr viele Falschinformationen verbreitet, weil viele Teilnehmer am Dunning-Kruger-Effekt leiden.

Zu Ihrer Frage: Lassen Sie sich bitte von niemandem erzählen, "das Jobcenter hat ja den Wagen gekauft". HAT ES NICHT. Sie sind der Käufer, bezahlt wurde es von IHREN LEISTUNGEN, also IHREM GELD. Ob das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen wurde, ist VOLLKOMMEN EGAL. Sie waren ja einverstanden. Das ist ein reine Buchungsfrage, mehr nicht. Trotzdem muss das Ganze nicht unbedingt ein Problem werden. Mein dringender Rat: Seien Sie unbedingt EHRLICH! Legen Sie dem Insolvenzverwalter alle Unterlagen korrekt vor und erklären Sie ihm, dass Sie das Auto, das ja ohnehin keinen großen Wert darstellt, für Ihren Job brauchen, und dass sogar vom Jobcenter anerkannt und per Beihilfe gezahlt wurde. Wenn der Insolvenzverwalter das nicht anerkennt, legen Sie Rechtsmittel ein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er das nicht einsieht. Hinzu kommt ja, dass auch er sicher ein Interesse daran hat, dass Sie Arbeit haben, oder nicht?

Alle Gute für Sie, das klingt ja nach einem guten Neuanfang. Ich drücke Ihnen die Daumen.

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Hallo!

Ja, es handelt sich dabei um ein einmaliges Einkommen nach § 11 SGB II.

Dies ist voll anrechenbar, ein Freibetrag wird nicht gewährt, weil es sich um kein Arbeitseinkommen handelt. Sollte das Jobcenter also Kenntnis von dem Gewinn erlangen, weil er zum Beispiel auf Ihr Konto gezahlt wurde, während Sie Leistungen bezogen haben, sind die Leistungen naturgemäß überzahlt und werden (anteilig) zurückgefordert. Die muss aber nicht unbedingt "schlimm" für sie sein. Sie können sich die Überzahlung auch in kleinen Raten von Ihren Leistungen abziehen lassen.Das ist wahrscheinlich das beste. Wie gewonnen, so zerronnen: Der Gewinn wird quasi zum Kredit, den man abstottern muss.

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Hallo! Ich war vor der Beedigung meiner Laufbahn Sachbearbeiter im Jobcenter. Zunächst muss ich Sie warnen: Auch in Foren wie diesem sind leider sehr viele Falschinformationen im Umlauf. Das liegt daran, dass zu viele Forumsteilnehmer am Dunning-Kruger-Effekt leiden. Nun zu Ihrer Frage:

Wenn Sie ein Kind bekommen haben, dann spielen Ihre Eltern leistungsrechtlich keine Rolle mehr. In diesem Fall bilden Sie automatisch eine eigene Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht 25 Jahre alt waren. Ihre Eltern und Sie (einschließlich Baby) werden also vollkommen getrennt betrachtet, egal wie viel Geld Ihre Eltern haben. Es geht hier vielmehr um den Kindesvater, der prinzipiell unterhaltspflichtig ist. Dieser Kindesunterhalt, sofern er denn gezahlt wird, kann natürlich auf die Leistungen des Kindes (nicht Ihre!!Die des KINDES!!) angerechnet werden. Dies kann natürlich dazu führen, dass Ihr Kind durch Unterhalt und Kindergeld keine Leistungen mehr bekommt. Aber nochmal ganz klar und eindeutig: Mit IHREN ELTERN hat das alles nichts mehr zu tun, auch dann nicht, wenn Sie bei Ihnen wohnen.

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