Hallo zurück wfwbinder,

danke für ihre Antwort , ich möchte gerne wissen, ob ich meinen derzeitigen Status als Hauptwohnsitz geltender in Deutschland einfach beibehalten kann und diesen dann auch nicht als Zweitwohnsitz an- oder ummelden muss, denn ich habe mich in Schweden für permanentes Wohnen angemeldet , um dort Zugang zu den Sozialsystemen zu bekommen und um meine Tochter bei der Schule anmelden zu können ?

Mein Gewerbe als Fahrradhändler habe ich in Deutschland laufen und für Schweden habe ich angegeben, dass ich mich vorerst mit eigenen Mitteln selbst tragen kann und meine Tochter .

Darf ich also meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten , obwohl ich ebenso für Schweden einen Hauptwohnsitz beantragt habe und dort sogar überwiegend mich aufhalten werde mit meiner Tochter ?

Es wäre schön, wenn sie mir hierzu genauere Auskunft geben könnten .

Viele Grüße zurück

Manfred

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