Antwort
Hier ist auch ein bisschen was zusammen gefasst: http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Alleinerziehend.htm
Hier ist auch ein bisschen was zusammen gefasst: http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Alleinerziehend.htm
Du musst einem neu angebotenen Mietvertrag nicht zustimmen. Ich würde es aber nicht so schwarz sehen, wie all die anderen hier. Vielleicht ist er ja tatsächlich besser als der alte. Also: Anschauen kostet nichts, aber ein Zwang existiert nicht.