Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Neueste Beiträge
    • Gute Beiträge
    • Beitrag erstellen
    • Aktien
    • Anlage
    • Bank
    • Banken
    • Börse
    • Finanzamt
    • Geld
    • Geldanlage
    • Hartz IV
    • Immobilien
    • Kredit
    • Mietrecht
    • Recht
    • Rente
    • Steuern
    • Versicherung
    • Alle Themen
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein finanzfrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

MP2017

26.12.2017
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
2
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.

FraGenius

Erste Frage gestellt.
MP2017
21.07.2018, 12:28

Steuerliche Behandlung bei Darlehnsübernahme bei mehreren Darlehnsnehmern?

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Angenommen ein Darlehen für ein Haus hat 4 vertragliche Darlehnsnehmer. 2 von den Personen sind eingetragene Eigentümer, nun möchte einer der Eigentümer die anderen 3 Darlehnsnehmer aus der Schuldhaft entlassen, die Bank stimmt zu und das Restdarlehen von 250000€ kann allein übernommen werden. Der Eigentümer der aus der Schuldhaft entlassen wird verpflichtet sich seinen Eigentumsanteil von 160000€ an den anderen Eigentümer abzutreten .

Wie wird dies nun steuerlich behandelt? Was mir bewusst ist das zwischen den beiden Eigentümern je nach Verwandschaftsverhältnis Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuer anfallen wird, durch die Eigentumsübertragung.

Was aber passiert steuerlich gesehen mit den anderen beiden Darlehnsnehmern die von den Schulden befreit werden aber eigentlich nur im Darlehnen mit drinne sind damit die Bank den damaligen Kredit bewilligt hat. Wird hierbei auch eine Steuer fällig?

Steuern
1 Antwort
MP2017
26.12.2017, 00:33

Steuern bei übernommener Nießbrauchsbelastung der Eltern bei Eigentumsübertragung zwischen Geschwistern?

Hallo, folgende Frage. Zwei Geschwister sind hälftige Eigentümer eines Hauses. Die Eltern haben ein Nießbrauchrecht. Nun möchte ein Geschwisterteil dem anderen seine Hälfte übertragen. Der Übernehmende übernimmt das Restdarlehen (Wert der Gegenleistung ist nahezu der Wert des hälftigen Eigentums) hieran wird die Grunderwerbssteuer festgesetzt. Wie ist es aber mit der übernommen Nießbrauchslast, wird hier auch noch irgendeine steuer oder sonstiges angerechnet?

Nießbrauch
4 Antworten
finanzfrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
Partner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
finanzfrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel