Von meiner Nichte her weiß ich, dass das Ganze monatlich ca. € 250,00-300,00 gekostet hat. Meine Schwester hatte Ihr damals zur Bedingung gemacht, dass sie einen Teil selbst dazuverdienen muss mit einem Schülerjob. Das fand ich ganz okey, damit das alles nicht selbstverständlich ist bei Kindern.

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Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag sind schon mit eingerechnet. Mit dem Jahresfreibetrag ist jener gemeint, den man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann, wenn man z. B. immens hohe Fahrtkosten hat. Dann werden die erhöhten Werbungskosten schon unter dem Jahr bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt und man muss nicht bis zur Steuererklärung auf die Erstattung warten.

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Der Gesetzgeber unterstellt dir eine zumutbare Eigenbelastung, d. h. das Kosten bis zu einer bestimmten Höhe (hängt von deinem Einkommen ab) von dir selbst getragen werden können. Die Kosten, die die zumutb. Eigenbelastung übersteigen, können dann bei deiner Steuererklärung abgesetzt werden.

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Es würde dir gekürzt werden. Du darfst grundsetzlich bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten und dabei wird wie folgt gekürzt: Das zusätzliche Einkommen wird von dem maßgeblichen Nettoeinkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wurde, abgezogen. Von dieser Summe erhält man 67 % als Elterngeld. Wenn das Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher als das Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, so ist der Anspruch auf das Elterngeld verwirkt. Gleiches gilt, wenn die 30 Std. überschritten sind.

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Die Lohnsteuerkarten an sich werden ja von der Gemeinde ausgegeben. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass diese aus Sammelleidenschaft noch welche ausgibt. Denn aus einem anderen Grund wirst du ja wohl keine brauchen, da deine Original-Karte bei deinem Arbeitgeber abgelegt sein müsste. Hättest du diesem die Karte nämlich nicht ausgehändigt, hätte der AG deinen Lohn mit Steuerklasse 6 abrechnen müssen und damit wärst du bestimmt nicht einverstanden.

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