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in Ihrem Fall könnten Sie möglicherweise steuerliche Vorteile aus der Ausbildungszeit sowie der anschließenden Vollzeitbeschäftigung geltend machen. Während Ihrer Ausbildung dürften Sie als Azubi in der Regel keine Einkommensteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag gezahlt haben, es sei denn, Ihr Jahresbruttoeinkommen lag über dem Grundfreibetrag.
Für das halbe Jahr Vollzeitarbeit könnten Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar sein, insbesondere die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Entfernung von etwa 250 km im Monat könnte für die Berechnung relevant sein. Beachten Sie jedoch, dass eine genaue Beurteilung Ihrer steuerlichen Situation von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. Ihrem Gesamteinkommen, eventuellen weiteren Werbungskosten und persönlichen Umständen.
Es wäre ratsam, die Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle möglichen steuerlichen Abzüge optimal genutzt werden und Ihre Steuererklärung korrekt und effizient durchgeführt wird.