Normalerweise ist das Kindergeld ja dazu gedacht, die Eltern finanziell bei der Verpflegung des Kindes zu unterstützen. Wohnt sie aber nicht mehr bei dir und versorgst du sie also nicht mehr, könntest du ihr also das Geld zukommen lassen (natürlich, wenn sie kein Taschengeld mehr bekommt). Das würde ihr bestimmt helfen. Aber wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht.
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Hab hierzu auch noch ne Seite gefunden:
http://studienkredite.studentenkosmos.com/
Beachte aber: auch ein Studentenkredit ist ein Kredit und muss zurück gezahlt werden. Kann unter Umständen später eine Belastung werden.