Ganz so einfach ist das nicht, wie die erste Antwort. Es kann sein, dass beide Arbeitgeber auf eine Lohnsteuerkarte bestehen. Mini-Job heißt nicht zwangsweise 2 % Pauschalsteuer - der Arbeitgeber kann auch auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. In dem Fall würde ich die STKL I beim Arbeitgeber abgeben, wo ich mehr verdiene und dort mir einen Hinzurechnungsbetrag von 306 € eintragen lassen, den du dann bei der STKL VI als Freibetrag eintragen musst. Du würdest dann bei der STKL I auf 652 € Steuern zahlen und das heißt keine. Wenn du in beider Jobs nicht über 20 Std. in der Woche kommst, musst du nur Rentenversicherung bezahlen, da nicht das Arbeitsverhältnis im Vordergrund steht. Krankenversichert wärst du über dein Studium. Ich hoffe es hilft.

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